Mobilitätshilfen
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Praktische Gehilfen im Alltag: Warum Mobilitätshilfen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen so wichtig sind
Unabhängigkeit bis ins hohe Alter ist ein wichtiges Gut. Dennoch zögern viele Menschen, eine Gehhilfe zu nutzen. Lesen Sie hier, wie vielfältig Mobilitätshilfen sind, welche Vorteile sie bieten und warum Mobilitätshilfen so wichtig sind.
Vom Gehstock bis zum Elektromobil: Was ist eine Gehhilfe eigentlich?
Der einfache Gehstock ist eine Mobilitätshilfe, das moderne Elektromobil auch. Sie sehen, wie vielfältig und unterschiedlich Mobilitätshilfen sein können. Mobilitätshilfen kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz und werden von Menschen unterschiedlichen Voraussetzungen genutzt.
Unter den Oberbegriff „Mobilitätshilfen“ fallen Hilfsmittel wie:
Diese Hilfsmittel können allein oder je nach Einsatzbereich auch miteinander kombiniert werden. Vielleicht fahren Sie mit dem Elektromobil mal eben in den Supermarkt um die Ecke und nutzen dort beim Einkauf einen Mehrfuß-Gehstock für einen sicheren Stand.
Die verschiedenen Mobilitätshilfen im Überblick
Sie sind unsicher, welche Mobilitätshilfe sich am besten für Sie eignet? Wir bieten einen Überblick über die verschiedenen Mobilitätshilfen und ihre Funktionen:- Krücken:
- Gehstock:
- Rollator:
- Rollstuhl:
- Elektromobil:
Welche Vorteile bieten Mobilitätshilfen?
Mobilitätshilfen bieten vielfältige Vorteile. Sie können als gelegentliche Unterstützung mehr Sicherheit im Alltag schenken und das Sturzrisiko senken oder den Bewegungsradius trotz Mobilitätseinschränkungen deutlich erhöhen.Diese Vorteile bieten Mobilitätshilfen:
- Sie können einen Halt bieten.
- Sie können die Sturzgefahr senken.
- Sie können den Bewegungsradius vergrößern.
- Sie können so mehr Unabhängigkeit und Flexibilität schenken.
- Sie sind praktische Alltagshelfer und tragen beispielsweise die Einkäufe oder bieten eine Sitzgelegenheit unterwegs.
- Verschiedene Mobilitätshilfen können kombiniert werden und in vielen Alltagssituationen zum Einsatz kommen.
Mobilitätshilfen können für einen begrenzten Zeitraum oder langfristig genutzt werden. Vor dem Kauf einer Mobilitätshilfe sollten Sie jedoch ärztlichen Rat einholen. Eine begleitende Physiotherapie kann Ihnen helfen, Muskeln zu stärken und Ihre Mobilität auch ohne Hilfsmittel zu erhalten oder auszubauen.
Mobilitätshilfen auf Rezept – wir beraten Sie gerne
Besteht eine medizinische Notwendigkeit, können Mobilitätshilfen auf Rezept verschrieben werden. In diesem Fall werden die Kosten ganz oder anteilig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Allerdings muss die Mobilitätshilfe im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein und festgelegte Qualitätsmerkmale erfüllen.Damit ist Ihre Auswahl möglicherweise begrenzt. Bei einigen Mobilitätshilfen wie beispielsweise Rollatoren und Rollstühlen handelt es sich außerdem auf eine zeitlich beschränkte Leihgabe der Krankenkassen – und nicht Ihr Eigentum. Gerne beraten wir Sie in einem unserer Sanitätshäuser beim Kauf einer Mobilitätshilfe auf Rezept.
Entdecken Sie jetzt unsere vielfältigen Mobilitätshilfen und bestellen Sie Ihren neuen Gehstock, einen Rollator für die Wohnung oder einen Elektrorollstuhl.
Unsere Empfehlungen aus dem Bereich Mobilitätshilfen:
Weitere Informationen, Tipps und Übungen rund um das Thema Rollator & Elektromobil hält unser Online-Ratgeber für Sie bereit - Reinlesen lohnt sich:
Allgemeine Hinweise
E-Mobile bis max. 15 km/h- auch genannt Krankenfahrstuhl
- Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
- Führerscheinfrei
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb, max. ein Sitz
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) und ein TÜV-Gutachten liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesen Zertifikaten kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Keine Helmpflicht
- Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h fahren, müssen hinten mit einer reflektierenden Warntafel ausgerüstet werden.
- Steuerfrei
- Nutzung auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h), auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
E-Roller, Rad-Roller und E-Mobile bis max. 20 km/h
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt. AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein.
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
E-Mobile, E-Kabinenfahrzeuge bis max. 25 km/h
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt. AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein (nur bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen).
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege
E-Roller, E-Mobile, E-Kabinenfahrzeuge bis max. 45 km/h
- Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
- Führerschein Klasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa- Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (EEC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege