Je früher Krebserkrankungen oder deren Vorstufen diagnostiziert werden, desto besser sind die Behandlungs- und Heilungschancen. Gerade bei dem bedrohlichen Krankheitsbild Krebs ist die Krebsvorsorge, auch Krebs-Früherkennung oder Krebs-Screening genannt, ein maßgeblicher Schritt zur Gesunderhaltung. Die Krankenkassen bieten dazu gesetzlich geregelte Programme an. Für welche Art von Krebs diese Untersuchungen gelten, ob Folgekontrollen möglich sind und wie die Krebsvorsorge bei Frauen und Männern ausgestaltet ist, erfahren Sie hier.
Bei Darmkrebs beginnt die Vorsorge bei Männern bezüglich der Darmspiegelung wegen des etwas höheren Krebsrisikos früher als bei Frauen. Wer sich für eine Darmspiegelung entscheidet, benötigt generell keinen Test auf Blut im Stuhl.
Ergänzend zu den Krebsvorsorge-Maßnahmen für Erwachsene gibt es für Jungen und Mädchen von 9 bis 14 Jahren insbesondere zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs eine Impfung gegen HPV-Viren. Sie ist ebenfalls kostenlos und freiwillig. Bis zum 18. Lebensjahr kann sie auch nachgeholt werden.
Die Vergütung für das freiwillige Programm zur Krebs-Früherkennung übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Kassen. Wer das Krebs-Screening nicht nutzt, muss aber keine Nachteile gegenüber seiner Krankenversicherung befürchten. Das gilt auch dann, wenn die Kassen entsprechende Einladungen verschicken, beispielsweise zur Teilnahme an der Mammografie.
Der richtige Ansprechpartner dafür ist die jeweilige Krankenkasse. Sie vermittelt Betroffene an entsprechend qualifizierte Facheinheiten.
Die empfohlenen Krebsvorsorge-Untersuchungen und Maßnahmen
Eine Krebserkrankung kann jeden treffen. Selbst ein gesunder Ernährungs- und Lebensstil bietet nur begrenzt Schutz. Umso wichtiger ist es, die freiwilligen Kassenangebote zur Krebsvorsorge und Krebs-Früherkennung zu kennen und zu nutzen.Die verfügbaren Programme und vorgesehene Altersgruppen
Die Vorsorgemaßnahmen gelten für diese Körperpartien: den Gebärmutterhals, die Brust, die Haut, den Darm und die Prostata. Der nachfolgende Überblick zeigt, welche Krebsvorsorge ab wann für Frauen und Männer angeboten wird:- Frauen von 20 bis 34: Gebärmutterhals, jährlich
- Frauen ab 35: Gebärmutterhals, alle 3 Jahre
- Frauen ab 30: Brust, jährlich
- Frauen von 50 bis 74: Mammografie, alle 2 Jahre
- Frauen und Männer ab 35: Haut, alle 2 Jahre
- Frauen und Männer von 50 bis 54: Darm, Test auf Blut im Stuhl, jährlich
- Frauen und Männer ab 55: Darm, Blut-Stuhltest, alle 2 Jahre
- Frauen erst ab 55, Männer ab 50: Darmspiegelung, alle 10 Jahre
- Männer ab 45: Prostata, jährlich
Bei Darmkrebs beginnt die Vorsorge bei Männern bezüglich der Darmspiegelung wegen des etwas höheren Krebsrisikos früher als bei Frauen. Wer sich für eine Darmspiegelung entscheidet, benötigt generell keinen Test auf Blut im Stuhl.
Ergänzend zu den Krebsvorsorge-Maßnahmen für Erwachsene gibt es für Jungen und Mädchen von 9 bis 14 Jahren insbesondere zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs eine Impfung gegen HPV-Viren. Sie ist ebenfalls kostenlos und freiwillig. Bis zum 18. Lebensjahr kann sie auch nachgeholt werden.
Schützt die regelmäßige Teilnahme an der Krebsvorsorge vor einer Krebserkrankung?
Nein, gänzlich verhindern kann sie eine Krebserkrankung nicht. Die regelmäßige Teilnahme bietet jedoch umfangreichen Schutz vor bedrohlichen Krebserkrankungen und nimmt viele Ängste, denn:- Sind die Gewebestrukturen unbedenklich, besteht aktuell keine Krebsgefahr.
- Finden sich Krebsvorstufen, werden sie entfernt. Auch das ist kein Grund zur Sorge. Vorstufen gibt es beim Gebärmutterhals-, Haut- und Darmkrebs.
- Zeigt sich ein Tumor, kann er frühzeitig behandelt werden und die Heilungschancen sind oft höher.
Wer trägt für die Krebsvorsorge die Kosten?
Die Vergütung für das freiwillige Programm zur Krebs-Früherkennung übernehmen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Kassen. Wer das Krebs-Screening nicht nutzt, muss aber keine Nachteile gegenüber seiner Krankenversicherung befürchten. Das gilt auch dann, wenn die Kassen entsprechende Einladungen verschicken, beispielsweise zur Teilnahme an der Mammografie.Geschlechtsbezogene Krebsvorsorge
Beim Haut- und Darm-Screening gibt es keine geschlechtlichen Unterschiede. Naturgemäß unterscheiden sich jedoch die Früherkennungsmaßnahmen hinsichtlich der geschlechtstypischen Körpermerkmale.Die Krebsvorsorge beim Frauenarzt
Gebärmutterhalskrebs
Zwischen 20 und 34 Jahren können Frauenärzte einmal jährlich einen Zellabstrich am Gebärmutterhals (Pap-Test) vornehmen. Ab 35 Jahren wird der Pap-Abstrich mit einem Test auf HPV-Viren kombiniert. Das ist alle 3 Jahre möglich.
Ob bei dieser Krebsvorsorge Bluttests ergänzende Informationen liefern können, hängt u. a. von den Abstrich Ergebnissen ab. Eine sichere Krebsdiagnose liefern allerdings nur zusätzliche Labortests von Gewebeproben.Brustkrebs
Ab 30 erfolgt einmal jährlich die Tastuntersuchung der Brüste und Achselhöhlen. Von 50 bis 69 (ab Mitte 2024 erweitert bis 74) ist zudem alle 2 Jahre eine Mammografie durchführbar um Brustkrebs möglichst früh zu erkennen.Die Krebsvorsorge bei Männern
Für die ab 45 jährlich empfehlenswerte Tastuntersuchung der Prostata zur Krebsvorsorge ist zunächst die hausärztliche Praxis die geeignete Wahl. Zeigen sich Auffälligkeiten, wird ein Urologe weiterführende Screenings vornehmen.Spezielle Vorsorge bei Risikopatienten
Die gesetzlich konzipierte Krebsvorsorge richtet sich insbesondere an Menschen, bei denen kein besonderes Krebsrisiko bekannt ist.Krebs bei Angehörigen und Verwandten
Bestehen hingegen im Familienumfeld oder im Verwandtenkreis ebenfalls Krebserkrankungen, ist auch eine gewisse Veranlagung zu krankhaften Gewebeveränderungen denkbar. Unabhängig von den Früherkennungsprogrammen sollten Betroffene ärztlichen Rat einholen, welche Krebsvorsorge in diesem Fall am zweckmäßigsten ist.Familiär gehäufter Brust- und Eierstockkrebs
Zeigen sich im unmittelbaren Familienumfeld Brust- oder Eierstockkrebs besonders häufig, kann dieser Tumor auch vererbt sein. Hier bringt die personalisierte Medizin in Form einer humangenetischen Beratung mehr Klarheit.Der richtige Ansprechpartner dafür ist die jeweilige Krankenkasse. Sie vermittelt Betroffene an entsprechend qualifizierte Facheinheiten.
Zusammenfassung
Einen lebenslangen Schutz vor einer Krebserkrankung gibt es nicht. Mit den gesetzlich geregelten Programmen zur Krebsvorsorge lassen sich jedoch Krebserkrankungen und deren Vorstufen frühzeitig erkennen und behandeln. Die Teilnahme ist für gesetzlich und privat Versicherte freiwillig und kostenlos. Neben Informationsmaterial, das über die Krankenkassen erhältlich ist, finden Interessierte auch bei Orbisana Literatur für eigene Vorsorgemaßnahmen.Was können wir für Sie tun?
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