Fußpflege ist wichtig – vor allem dann, wenn Vorerkrankungen die Füße, Nägel und Zehen angreifen. Aber wie läuft eigentlich eine Podologie oder medizinische Fußpflege ab? Wie unterscheidet sie sich zur kosmetischen Fußpflege? Was kostet eine medizinische Fußpflege? Wir verraten es Ihnen.

| INHALT | 

👉 Podologie: So unterscheidet sie sich zu der kosmetischen Fußpflege
👉 Was wird bei einer podologischen Behandlung untersucht?
So läuft eine podologische Behandlung ab
👉 Medizinische Fußbehandlung – So werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen


Lesedauer 6 Minuten

Podologie: So unterscheidet sie sich zu der kosmetischen Fußpflege

Bei einem Podologen oder einer Podologin dreht sich alles um Podos – zu Deutsch: den Fuß. Der Begriff Podologie kommt aus dem griechischen und beschreibt einen medizinischen Fachberuf. Podologen behandeln kranke Füße. Sie pflegen die Füße und eventuelle Entzündungen, entfernen Warzen, Hühneraugen und Hornhäute und kümmern sich um Beschwerden am Fuß, hervorgerufen durch Diabetes, Rheuma und andere Erkrankungen.

Auch vorbeugende Maßnahmen gehören zum Arbeitsfeld eines medizinischen Fußpflegers oder einer Podologin. Podologe oder Podologin dürfen sich nur Personen nennen, die eine staatliche Anerkennung nachweisen können. Abzugrenzen von diesem Heilberuf ist die kosmetische Fußpflege oder Pediküre.

Eine Fußpflegerin oder ein Fußpfleger benötigt keine spezielle Ausbildung. Sie führen pflegerische und dekorative Fußpflege an gesunden Füßen durch. Sie schneiden beispielsweise die Nägel, tragen Hornhaut ab und lackieren die Zehennägel oder bieten entspannende Fußbehandlungen an.

Hinweis: Die Kosten einer medizinischen Fußpflege können von der Krankenkasse übernommen werden, die Kosten einer kosmetischen Fußpflege nicht.

 

Was wird bei einer podologischen Behandlung untersucht?

Ein Podologe oder eine Podologin untersucht und behandelt folgende Probleme am Fuß:
 
  • Druckstellen
  • Entzündungen
  • Offene Wunden
  • Geschwüre
  • Blasen
  • Warzen
  • Hornhaut
  • Hühneraugen
  • Eingewachsene Fußnägel
     
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Ablauf podologische Behandlung
 

So läuft eine podologische Behandlung ab

Je nachdem, mit welchen Symptomen oder Vorerkrankungen Sie zu einer Podlogin oder einem Podologen kommen, unterscheidet sich die medizinische Fußpflege. In der Regel dauert eine solche Behandlung zwischen 20 und 50 Minuten. Vor dem Beginn der ersten Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese, bei der Patienten ihre Probleme schildern können und die Füße genau untersucht werden.

Eine Komplexbehandlung beginnt mit einem Fußbad. Bei der eigentlichen Behandlung kann unter anderem Hornhaut abgetragen werden, die Nägel geschnitten und Entzündungen, eingewachsene Zehennägel oder Krankheiten wie Nagelpilz behandelt werden. Beendet wird eine podologische Behandlung mit einer Fußmassage. Die Füße werden außerdem mit hautfreundlichen Cremes gepflegt.

Bei einer Teilbehandlung werden dagegen gezielt Probleme an den Füßen behandelt – beispielsweise kann übermäßige Verhornung an den Füßen oder Hühneraugen entfernt werden oder Zehen- und Nagelverformungen werden behandelt.

Druck auf die Füße kann durch Orthesen oder orthopädische Prothesen gelindert werden. Bei Diabetes werden die Kosten einer Fußbehandlung regelmäßig von der Krankenkasse übernommen, um Probleme mit einem diabetischen Fuß vorzubeugen oder zu behandeln. Nach der Behandlung beraten Podologen ihre Patienten häufig in Bezug auf die richtige Fußpflege, das richtige Schuhwerk und wie sie Beschwerden selbst vorbeugen können.

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Medizinische Fußbehandlung – So werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen


Ist die Fußbehandlung medizinisch notwendig, können die Kosten für die Podologie von der Krankenkasse übernommen werden. Dafür benötigen Sie ein Rezept bzw. eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Diese sollte neben der Diagnose auch die Anzahl der podologischen Behandlungen aufführen.

Die medizinische Fußpflege kann bei einem Podologen oder einer Podologin mit Kassenzulassung durchgeführt werden. Soll die Fußbehandlung im eigenen Zuhause erfolgen – etwa, weil der Patient oder die Patientin aus gesundheitlichen Gründen keine Praxis aufsuchen kann – muss das Wort „Hausbesuch“ in der Heilmittelverordnung stehen.

Diese weiteren Details sollte das Rezept enthalten:
  • Genaue Diagnose
  • Hausbesuch – falls erforderlich
  • Behandlungsart – ist es eine Erst- oder eine Folgebehandlung oder eine langfristige Maßnahme?
  • Anzahl der erforderlichen Behandlungen
  • Behandlungsabstände
  • Therapieform

Es ist möglich, dass die Kosten für eine solche Behandlung nur anteilig übernommen werden. Wenden Sie sich bei Fragen am besten direkt an Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.
 

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