Was gibt es alles für Gehhilfen?
Autorin: Dr. med. Anja Macherei, Fachärztin der Orthopädie
Gehhilfen sind ein Sammelbegriff für orthopädische Hilfsmittel, die es Patientinnen und Patienten ermöglichen, eine geschädigte Extremität teilweise oder vollständig zu entlasten und sich trotzdem gehend fortzubewegen. Hierzu werden in unseren Sanitätshäusern eine Vielzahl von verschiedenen Hilfsmitteln angeboten, die jeweils auf den individuellen Bedarf des Patienten zugeschnitten sind. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Beschreibung der verschiedenen Modelle.
Diese und weitere Modelle finden Sie in unseren Sanitätshäusern
Gehstock
Gehstöcke werden häufig von älteren Menschen erworben, wenn sie merken, dass sie unsicherer beim Gehen werden und einfach nur eine zusätzliche Sicherheit brauchen. Diese können durch einen Arzt verordnet werden und sind in unseren Orbisana Healthcare Sanitätshäusern erhältlich.
Unterarmgehstützen (UAG)
Unterarmgehstützen (kurz UAG), oft auch „Krücken“ genannt, sind die am häufigsten verwendeten Gehhilfen und kommen nach Operationen oder Verletzungen zum Einsatz. Mit ihnen ist eine vollständige oder teilweise Entlastung eines Beins möglich. Das Gehen muss damit zunächst mithilfe von Krankengymnastik wieder geübt werden. Insbesondere das Treppensteigen (hoch und runter) bedarf einer gewissen Übung, weil Treppen sonst fast unüberwindliche Hindernisse darstellen können.
Abwandlungen der Unterarmgehstützen
Es gibt einige Variationen der UAG, die bei bestimmten Krankheitsbildern bevorzugt angewendet werden. Sie sind aber nicht allzu häufig.
Vierfuß-Gehhilfe
Eine Abwandlung sind Vierfuß-Gehhilfen, welche eine Auflage aus vier Punkten am Boden haben und somit wesentlich stabiler stehen und für neurologische Patienten oder auch Kinder sicherer zu benutzen sind. Sie sind mit Auflage für den Unterarm oder festen Griffen von oben erhältlich.
UAG mit Handauflagefläche
Hierbei stützt sich der Patient nicht mit den Handgelenken auf und trägt darauf sein Gewicht, sondern die Arme kommen gerade zum Liegen und er trägt das Gewicht auf den Unterarmen. Indikation hierfür ist z. B. eine rheumatische Erkrankung mit Befall der Hände.
Gehwagen
Ein Gehwagen, oft auch hoher Gehwagen genannt, wird primär im Krankenhaus zum Beispiel nach Wirbelsäulenoperationen zur Mobilisierung angewendet. Er ist groß, stabil und kippsicher, aber nicht so gut für die häusliche Umgebung geeignet.
Stehhilfen
Unter Stehhilfen versteht man einerseits Sitzgelegenheiten mit kleinen flächigen Sitzen, um sich etwa beim Bügeln kurz hinsetzen zu können. Aber auch mechanisch gefertigte Stehapparate für z. B. Querschnittsgelähmte oder neurologisch eingeschränkte Patienten fallen darunter. Mithilfe dieser Stehhilfen, die teilweise auch mechanisch funktionieren, wird es ihnen ermöglicht, trotz einer Lähmung eine aufrechte und stehende Position einzunehmen.
Gehbock
Der Gehbock ist ein Gestell mit zwei Griffen und vier Stützen, das der Patient im Ganzen bewegen muss und vor sich „herträgt“. Er hat keine Rollen und ist somit bei wackligen Patienten besser geeignet und minimiert das Sturzrisiko. Allerdings muss der Patient eine gute Standfestigkeit aufweisen, um den Gehbock vorwärts bewegen zu können.
Rollator
Als Gehhilfe für Senioren oder nach einer Operation werden oft Rollatoren genutzt. Diese sind fahrbare Wagen mit Griff und manchmal einer Sitzmöglichkeit. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Modellen, die nicht nur in ansprechenden Farben daherkommen, sondern ausgesprochen leichtgängig und wendig sind. Orbisana Healthcare bietet Ihnen eine große Auswahl an Rollatoren in den Orbisana Sanitätshäusern vor Ort ohne und mit Rezept. Aber auch online können Sie aus zahlreichen Rollator-Modellen für den Wohnbereich sowie für draußen wählen.
Gehhilfen-Zubehör
Zu vielen Gehhilfen gibt es sinnvolles Zubehör. So kann an UAG mittels Magnet eine Greifzange befestigt werden. Viele Patienten wissen weichere, ergonomische Griffpolster besonders bei langer Benutzung zu schätzen. Es gibt Gurte oder integrierte Halterungen oder auch Halterungen für die Wand oder das Bett für ein besseres Handling. Bei Fragen wenden Sie sich an unser Fachpersonal in den Orbisana Sanitätshäusern vor Ort oder kontaktieren uns einfach telefonisch.
Werden Gehhilfen von der Krankenkasse bezahlt?
Grundsätzlich gelten erst einmal alle medizinischen Gehstöcke als Kassenleistung sofern diese von einem Arzt verordnet werden. Rezeptierte Gehhilfen werden von der Krankenkasse bezahlt. Wenn eine Zuzahlung nötig ist, liegt sie bei maximal zehn Euro. Auch Rollatoren und Rollstühle können auf Rezept verordnet werden und werden damit von der Krankenkasse ebenfalls übernommen. Allerdings betrifft dies nur die Basismodelle an Rollatoren oder Rollstühlen. Wenn Sie besondere Ansprüche an Design, Gewicht oder Nutzbarkeit haben, wird dies nicht immer übernommen und muss unter Umständen selbst gezahlt werden.
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