So entsorgen Sie Batterien und Akkus richtig
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Die unentgeltliche Rückgabe haushaltsüblicher Mengen kann in jeder Verkaufsstelle, in öffentlichen Sammelstellen oder an uns erfolgen.Schadstoffkennzeichen
Hg für Quecksilber, Pb für Blei, Cd für Cadmium
- Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent
- Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Auch Elektro- oder Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet den Handel zur Rücknahme alter Elektrogeräte. Wir nehmen Elektrogeräte unentgeltlich zurück, so dass sie im Rohstoffkreislauf verbleiben, das gilt
- bei Neukauf eines Elektrogerätes der gleichen Geräteart
- unabhängig vom Kauf, wenn keine äußere Abmessung des Gerätes 25 Zentimeter übersteigt.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren AGB unter dem Punkt „Entsorgung von gebrauchten Batterien/Akkus und Elektro- und Elektronikgeräten“.
Bitte beachten Sie unbedingt:
- Sie sind dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf dem Gerät befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie die personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät gelöscht haben.
- Aus den Geräten sind vor der Rückgabe Batterien bzw. Akkus zu entnehmen und sachgemäß zu entsorgen. Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind durch eine durchgestrichene Mülltonne als Symbol gekennzeichnet.
Hinweise zur Rückgabe und Abgabe- bzw. Sammelstellen finden Sie unter www.take-e-back.de. Bitte denken Sie daran, dass ein Nachweis (Rechnung oder Lieferschein) über den Kauf eines vergleichbaren Neugerätes (gleiche Geräteart, z.B. Unterhaltungselektronik) an der Abgabestelle/ Sammelstelle für Elektroaltgeräte vorzulegen ist, wenn Sie ein Großgerät dort abgeben möchten (als Großgerät gilt hierbei ein Gerät mit einer Kantenlänge, die größer als 25 Zentimeter ist).